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Neues zum steuerlichen Reisekostenrecht
Aktualisiertes BMF-Schreiben folgt der BFH-Rechtsprechung
Mit Schreiben vom hat das BMF das bisherige Schreiben vom zur steuerlichen Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern aktualisiert und an die aktuelle BFH-Rechtsprechung angepasst. In diesem Beitrag werden die Änderungen bei der Kürzung der Verpflegungspauschalen und bei der doppelten Haushaltsführung von Arbeitnehmern dargestellt.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Verpflegungsmehraufwendungen ab 2020
Zur Abgeltung von tatsächlich entstandenen, beruflich veranlassten Mehraufwendungen kann dem Mitarbeiter nach § 9 Abs. 4a EStG eine Verpflegungspauschale steuerfrei erstattet werden. Diese beträgt seit dem für Inlandsreisen 14 € bzw. 28 €.
II. Kürzung der Verpflegungspauschalen
Wird dem Mitarbeiter anlässlich oder während einer Auswärtstätigkeit vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten eine Mahlzeit zur Verfügung gestellt, sind die Verpflegungspauschalen für einen vollen Kalendertag um 20 % für das Frühstück bzw. 40 % für Mittag-/Abendessen zu kürzen. Die Kürzung muss auch erfolgen, wenn der Arbeitgeber dem Mitarbeiter Mahlzeiten zur Verfügung stellt, die dieser gar nicht einnimmt.
Bei Abgabe einer Mahlze...