Aufenthaltsgenehmigung; Familienleistungsausgleich
Rechtsfrage
Erfordert § 62 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b EStG eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung? Ist die Vorschrift vielmehr auf einen voraussichtlich dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland abzustellen, für den indiziell unter anderem mehrjährige sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen bestanden und heranzuziehen sind?
Gesetze: AufenthG § 23 Abs 1, EStG § 62 Abs 2 Nr 2 Buchst c, EStG § 62 Abs 2 Nr 3 Buchst b
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 18.12.2020):
Zulassung: durch BFH
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
JAAAH-67133