Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH  - III R 46/20 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AufenthG § 25 Abs 5, EStG § 74 Abs 2, EStG § 68, FGO § 101, AO § 227, AO § 5, AO § 127, FVG § 5 Abs 1 S 1 Nr 11, AO § 16, FVG § 17 Abs 2 S 3, FVG § 5 Nr 11 S 2

Rechtsfrage

1. Ergibt sich aus § 5 Nr. 11 Satz 2 FVG i.V.m. § 16 AO die sachliche Zuständigkeit der Familienkasse als Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit für die Durchführung des Familienleistungsausgleichs? Überträgt das Bundeszentralamt für Steuern dadurch die Verwaltungskompetenz über den Erlass der verwalteten Steuern? Ist der Inkasso-Service der Familienkasse (Recklinghausen) demnach eine örtlich und sachlich zuständige Behörde?

2. War die Familienkasse Nordrhein-Westfalen Nord durch die Entscheidung des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit für die Einspruchsentscheidung zuständig? Ist die Entscheidung über die Schaffung der besonderen Zuständigkeit der Familienkasse Nordrhein-Westhalen Nord zu beanstanden?

3. Hat der Steuerpflichtige seine Mitwirkungspflicht verletzt, sodass ein Billigkeitserlass sowohl aus sachlichen als auch persönlichen Gründen ausscheidet?

Arbeitslosigkeit; Aufenthaltsgenehmigung; Ermessen; Kindergeld; Mitwirkungspflicht; Sozialleistung; Unbilligkeit; Zuständigkeit

Fundstelle(n):
IAAAH-67129

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen