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BFH  - II R 22/20 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: ErbStG § 13a Abs 1, ErbStG § 13a Abs 2, AO § 128

Rechtsfrage

1. Kann ein fehlerhafter Änderungsbescheid nach § 128 AO in einen materiell rechtswidrigen Erstbescheid umgedeutet werden?

2. Ist der durch Umdeutung gewonnene Bescheid auf das gleiche Ziel gerichtet, wenn die Finanzbehörde mit dem umgedeuteten Bescheid einen anderen Steuerschuldner (Gesamtschuldner) in Anspruch nehmen wollte?

3. Kann das mit einem Kommanditanteil verbundene Stimmrecht einem Nießbraucher so umfassend zugeordnet werden, dass der Kommanditist selbst -auch im Fall von Grundlagenbeschlüssen- von der Ausübung des Stimmrechts ausgeschlossen ist?

Nießbrauch; Schenkungsteuer; Steuerbescheid; Stimmrecht; Umdeutung

Fundstelle(n):
AO-StB 2024 S. 101 Nr. 4
BFH/PR 2024 S. 174 Nr. 6
DStR 2024 S. 553 Nr. 10
ErbBstg 2024 S. 134 Nr. 6
ErbStB 2024 S. 123 Nr. 5
GmbHR 2024 S. 493 Nr. 9
StuB-Bilanzreport Nr. 7/2024 S. 280
VAAAH-67116

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