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DBA Arg DBA Argentinien;
Qualifizierung der sociedad de responsabilidad limitada und deren Ausschüttungen
Die Qualifizierung argentinischer Gesellschaften mit beschränkter Haftung (sociedad de responsiabilidad limitada, S.R.L.) und deren Ausschüttungen wurde auf der Außensteuer-Referatsleiter-Sitzung in der Zeit vom 20. bis (ASt I/94, TOP 4.4) erörtert. Die Regeln über die steuerliche Behandlung der S.R.L. nach dem DBA Argentinien wurden durch gemeinsamen Beschluß vereinbart. Im Anschluß an die Sitzung ASt I/94 haben die Länder auf der Grundlage dieses Beschlusses gleichlautende Erlasse herausgegeben.
Die Außensteuer-Referatsleiter erörterten die Sach- und Rechtslage auf der Sitzung ASt II/95 erneut, da der vorgenannte Beschluß im Schrifttum Kritik ausgelöst hatte. Die Länder haben sich dafür ausgesprochen, bis zur Revision des DBA Argentinien an dem Beschluß der Sitzung ASt I/94 festzuhalten. Das Änderungsprotokoll vom zum DBA Argentinien vom ist bislang noch nicht in Kraft getreten.
Durch Änderung des argentinischen Steuergesetzes (Gesetz 24.698, Official Bulletin vom ) werden die S.R.L ab dem nicht länger transparent besteuert. Die S.R.L. werden künftig als Steuersubjekte behandelt und unterliegen bereits für den Veranlagungszeitraum 1996 rückwi...