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Dotationskapital von inländischen Betriebsstätten ausländischer Kreditinstitute
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder auf ihrer Sitzung am gilt für den Ansatz des Dotationskapitals von inländischen Betriebsstätten (Zweigstellen) ausländischer Kreditinstitute folgendes:
I. Inländische Betriebsstätten von EU-Kreditinstituten
Es ist nicht zu beanstanden, wenn die inländische Betriebsstätte eines Kreditinstitutes mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ein Dotationskapital ansetzt, das nicht geringer ist als das aus der nachfolgenden Tabelle abgeleitete Dotationskapital.
Tabelle in neuem Fenster öffnenBilanzsummeDotationskapital0 – 100 Mio DM2 Mio DMab 100 Mio – 500 Mio DM2,0 % der Bilanzsummeab 500 Mio – 1 Mrd. DM10 Mio DMab 1 Mrd. – 2 Mrd. DM1 % der Bilanzsummeab 2 Mrd. – 5 Mrd. DM1 % von 2 Mrd. DM
zusätzlich 0,5 % auf den erhöhten Betragab 5 Mrd. DM1 % von 2 Mrd. DM zusätzlich 0,5 % von
3 Mrd. DM und zusätzlich 0,25 % auf den
5 Mrd. DM übersteigenden BetragFür die Bilanzsumme ist auf den Jahresabschluß des vorangegangenen Wirtschaftsjahres abzustellen. Wurde die Geschäftstätigkeit erst während des Veranlagungszeitraums aufgen...