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Umsatzsteuer | Steuerbefreiung für Lieferungen von Gegenständen für die Versorgung von Schiffen (BMF)
Das BMF hat zur Steuerbefreiung für Leistungen für die Schifffahrt auf Hoher See (§ 4 Nr. 2, § 8 UStG, Abschnitt 8.1 UStAE); Steuerbefreiung für Lieferungen von Gegenständen für die Versorgung von Schiffen Stellung genommen ( :001).
Hintergrund: Mit (2020/0582983), BStBl I S. 580, wurde u.a. Abschnitt 8.1 Absatz 4 Satz 2 UStAE neu gefasst. Für vor dem ausgeführte Umsätze enthält das BMF-Schreiben eine Nichtbeanstandungsregelung.
Hierzu führt das BMF weiter aus:
Hiermit wird diese Nichtbeanstandungsregelung in Bezug auf Abschnitt 8.1 Absatz 4 UStAE bis einschließlich verlängert. Somit wird es für vor dem ausgeführte Umsätze nicht beanstandet, wenn insoweit die bisher geltende Rechtslage angewendet wird.