1. Das Vorliegen eines Zweckbetriebs setzt voraus, dass der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb zur Verwirklichung der steuerbegünstigten
satzungsmäßigen Zwecke „dient”, verlangt aber keine „unmittelbare” Erfüllung der gemeinnützigen satzungsmäßigen Zwecke durch
den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
2. Die Durchführung und Abnahme von Jagdprüfungen durch einen gemeinnützigen Verein, dessen satzungsmäßiger Zweck die „Pflege
und Sicherung der Lebensräume der Gesamtheit der wildlebenden Arten und die Hege und Erhaltung artenreicher Wildbestände”
ist, ist Zweckbetrieb, weil zur Erreichung dieses satzungsmäßigen Zwecks Jäger notwendig sind und es ohne die Organisation
und Abnahme der Jagdprüfung binnen absehbarer Zeit keine Jäger mehr gäbe.
3. Ein Zweckbetrieb kann auch vorliegen, wenn einem gemeinnützigen Verein eine hoheitliche Aufgabe im Wege der Beleihung übertragen
wurde.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2021 S. 10 Nr. 1 DStRE 2021 S. 415 Nr. 7 DStZ 2021 S. 63 Nr. 3 KAAAH-67069
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.