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Aktuelle berufsaufsichtliche Maßnahmen der APAS
Zum hat die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) ihre Bekanntmachungen nach § 69 WPO aktualisiert fortgeschrieben. Darin hat die APAS die Erteilung einer weiteren Rüge mit Geldbuße nunmehr in differenzierter Höhe von 11.000 €, 12.000 € und 32.000 € neu aufgenommen. Damit ahndete die APAS die Nichtbeanstandung der mangelhaften Prüfung von Veräußerungen und Entkonsolidierungen von Tochterunternehmen in Folge fehlender kritischer Grundhaltung für die auftragsbegleitende Qualitätssicherung und zwei verantwortliche Prüfungspartner in zumindest für eine Person deutlich unterschiedlicher Höhe.
Die Bekanntmachung der APAS ist abrufbar unter http://go.nwb.de/t3ozv.