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Auswirkungen des Berliner Mietendeckels auf die Rechnungslegung
In dem IDW Factsheet vom beschreibt der Immobilienfachausschuss (IFA) des IDW, zu welchen Ergebnissen die neuen Regelungen des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG BLN) bei der Rechnungslegung führen. In dem Factsheet geht der IFA insbesondere auf Auswirkungen folgender Sachverhalte ein:
Mietenstopp (§ 3 MietenWoG BLN),
Mietobergrenzen (§§ 4, 6 MietenWoG BLN),
überhöhte Mieten (§ 5 MietenWoG BLN),
Mieten nach Modernisierung (§ 7 MietenWoG BLN),
Härtefälle (§ 8 MietenWoG BLN),
Auskunfts- und Informationspflichten im Zusammenhang mit der Mitteilung der vereinbarten oder der geschuldeten Miete.
Der Factsheet ist auf der Website des IDW unter http://go.nwb.de/g6uqa abrufbar.