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Corona | Erleichterung für Offenlegung 2019 (BfJ)
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) wird
in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von
Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag
am endet, vor dem kein Ordnungsgeldverfahren
nach § 335 HGB einleiten.
Hintergrund ist die andauernde COVID-19-Pandemi.
Zur Fristverlängerung für Steuererklärungen 2019 s. unsere Online-Nachricht v. 18.12.2020.
Quelle: BfJ Pressemitteilung v. (JT)