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Zuordnung von Betriebsausgaben zu Einnahmen aus ausländischen Einkunftsquellen
Bezug: BStBl. 1997 II S. 657 BStBl. 1997 I S. 1022;
Der (BStBl 1997 II S. 657) entschieden, daß Einkünften aus ausländischen Quellen (im Streitfall Dividendeneinkünfte einer Lebensversicherungsgesellschaft) nur solche Betriebsausgaben zuzuordnen sind, die geeignet wären, in die Bemessungsgrundlage von Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG) einzugehen. Die in dem Urteil aufgestellten Grundsätze gelten auch für die Ermittlung der ausländischen Einkünfte bei Kreditinstituten (, BStBl 2000 II S. 577). An der in dem IV C 1 – S. 2293 – 15/97, BStBl 1997 I S. 1022, bzw. der in der Bezugsverfügung vom vertretenen Auffassung wird nicht mehr festgehalten.