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Wesentlichkeit bei Geschäftsführergehältern
I. Sachverhalt
Im zu prüfenden Anhang einer GmbH sind die Gesamtbezüge der vier Geschäftsführer mit 500.000 € angegeben. Allerdings sind hierbei lediglich die Geschäftsführergehälter ausgewiesen. Die Bezüge aus der Gestellung des Dienstfahrzeugs (9.600 €) eines Geschäftsführers sind nicht mit angegeben.
II. Fragestellung
Wie hat der Abschlussprüfer in diesem Fall vorzugehen und welche Konsequenzen ergeben sich für seine Berichterstattung?