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Grenzpendler | Konsultationsvereinbarung Frankreich erneut verlängert (BMF)
Die zweite Verlängerung der Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und Frankreich zur Besteuerung von Grenzpendlern wurde veröffentlicht (-FRA/19/10018 :007).
Hintergrund: Die am mit der Französischen Republik abgeschlossene Konsultationsvereinbarung zum DBA verlängert sich am Ende eines jeden Kalendermonats automatisch jeweils um einen Monat, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats durch schriftliche Erklärung an die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats gekündigt wird.
Das BMF Schreiben beinhaltet:
Aufgrund des aktuellen Pandemiegeschehens wurde sich mit Frankreich darauf verständigt, dass die Konsu...