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AG | Barabfindung eines ausgeschlossenen Minderheitsaktionärs
Die angemessene Barabfindung im Falle des Ausschlusses von Minderheitsaktionären (vgl. dazu §§ 327a, 327b AktG) kann nach dem Barwert der aufgrund eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags dem Minderheitsaktionär zustehenden Ausgleichszahlungen bestimmt werden, wenn dieser höher ist als der auf den Anteil des Minderheitsaktionärs entfallende Anteil des Unternehmenswerts, der Unternehmensvertrag zum nach § 327b Abs. 1 Satz 1 AktG maßgeblichen Zeitpunkt bestand und von seinem Fortbestand auszugehen war.
Die Ausgleichszahlungen sind nach Ansicht des Senats „nicht generell ungeeignet“, den Wert der Unternehmensbeteiligung abzubilden. Nach § 304 Abs. 2 Satz 1 AktG müsse sich die Ausgleichszahlung an der bisherigen Ertragslage und den künftigen Ertragsaussichten der Gesellschaft orientieren. Die Festlegung der Ausgleichszahlungen er...