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Grundsätzliche Hinweise Krankenkassenwahlrecht (GKV)
Einleitung
Seit der Einführung der freien Krankenkassenwahl für alle Versicherten durch das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz) vom (BGBl. I S. 2266) zum wird mit den §§ 173 bis 175 SGB V der Regelungsrahmen für ein innerhalb der wettbewerblich ausgerichteten GKV für alle Krankenkassen gleichermaßen und einheitlich anzuwendendes Krankenkassenwahlrecht der Mitglieder der GKV beschrieben.
Der GKV-Spitzenverband hat mit der Veröffentlichung der ersten Fassung der Grundsätzlichen Hinweise zum Krankenkassenwahlrecht vom die Aufgabe übernommen, zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsanwendung bei der Umsetzung der Regelungen über das Krankenkassenwahlrecht den Krankenkassen die Auslegungshinweise an die Hand zu geben.
Die zweite – aktuell geltende – Fassung der Grundsätzlichen Hinweise trägt das Datum vom und ist bis zum anwendbar. Die vorliegende dritte Fassung entspricht dem Rechtsstand ab dem . Sie berücksichtigt mehrere mit dem Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) vom (BGBl. I S. 2789 ff.) eingeführte Veränder...BGBl. I S. 1248 ff.BGBl I S. 604 ff.