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BPatG Beschluss v. - 29 W (pat) 575/17

Gesetze: § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 119 Abs 1 MarkenG

Markenbeschwerdeverfahren – "Pappo/PAGO (IR-Marke)" – Warenidentität – zur Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – eine evtl. Bekanntheit der Widerspruchsmarke für Fruchtsäfte in Österreich genügt nicht zur Bejahung einer gesteigerten Kennzeichnungskraft im Inland

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2020:050820B29Wpat575.17.0

Fundstelle(n):
CAAAH-66694

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