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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 31 AS 1871/19

Begehrt wird die Aufhebung eines Aufhebungs- und Erstattungsbescheides, mit dem der Beklagte einen Betrag von 43,59 Euro zurückfordert. Streitig ist dabei, ob ein Guthaben aus einer Nebenkostenabrechnung auf Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zu Recht im Monat Februar 2016 angerechnet worden ist.

Fundstelle(n):
TAAAH-66645

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