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IWB Nr. 24 vom Seite 987

ECOFIN akzeptiert den Vorschlag zur sechsten Überarbeitung der EU-Amtshilferichtlinie (DAC7)

RA/FAStR Katharina Mank, LL.M., Partner und und Caroline Wies, Senior Associate, beide Tax & Legal Transfer Pricing, PwC GmbH Essen/Köln

Die [i]EU-Kommission, Vorschlag v. 25.11.2020 -13130/1/20 REV 1 unter http://go.nwb.de/g3ple EU-Amtshilferichtlinie (Richtlinie 2011/16/EU zur Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung – ehemals Richtlinie 77/799/EWG) hat seit ihrer ursprünglichen Fassung bereits fünf Überarbeitungen erfahren, die letzte erst 2019 bezüglich des „verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen“ (DAC6). Am veröffentlichte die EU-Kommission ihren erneuten Änderungsvorschlag (DAC7) als Bestandteil eines Steuerpakets mit 24 weiteren Maßnahmen. Ziel der DAC7 ist es, den steuerlichen Herausforderungen der digitalen Wirtschaft durch stärkere Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten besser gewachsen zu sein und die entsprechenden Arbeiten der OECD zu unterstützen.

I. Der Vorschlag der EU-Kommission

Die [i]Sechste Adaption soll Steuertransparenzregeln auf digitale Plattformen ausweitenÜberarbeitung der EU-Amtshilferichtlinie soll aus Sicht der EU-Kommission Zusammenarbeit und Informationsaustausch der Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten untereinander verbessern und ausweiten, um den Herausforderungen der digitalen Wirtschaft zu begegnen, mehr Transparenz zu schaffen sowie Steuerbetrug und -hinterziehung effektiver zu bekämpfen. Finales Ziel ist es, dass Steuerbehörden in der Lage ...