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USt direkt digital Nr. 24 vom Seite 18

Änderungen im Umsatzsteuerrecht zum Jahreswechsel 2020/2021

Änderungen im UStG und Ausblick

Ferdinand Huschens

Das Umsatzsteuerrecht wurde zum Jahreswechsel 2020/2021 an zahlreichen Stellen geändert. Im Folgenden werden die wichtigsten Änderungen, die aus folgenden Gesetzen resultieren, dargestellt: Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. , Bürokratieentlastungsgesetz III v. , Erstes Corona-Steuerhilfegesetz v. , Zweites Corona-Steuerhilfegesetz v.  und Jahressteuergesetz 2020.

I. Aufschub der Einfuhrumsatzsteuer

Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz v.  war bezüglich der Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in § 21 UStG folgender Absatz 3a eingefügt worden:

„(3a) Einfuhrumsatzsteuer, für die ein Zahlungsaufschub gemäß Artikel 110 Buchstabe b oder c der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Festlegung des Zollkodex der Union (Unionszollkodex) bewilligt ist, ist abweichend von den zollrechtlichen Vorschriften am 26. des zweiten auf den betreffenden Monat folgenden Kalendermonats fällig.“

Seit einigen Jahren wird das in Deutschland praktizierte Erhebungsverfahren der EUSt von der Wirtschaft kritisiert. Die Verschieb...