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Gemeinsames Rundschreiben „Meldeverfahren zur Sozialversicherung” vom 29.06.2016 in der Fassung vom 22.09.2020
Mit diesem Rundschreiben werden das Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie das elektronische Lohnnachweisverfahren zur Unfallversicherung näher erläutert. Änderungen zur vorherigen Fassung sind durch Unterstreichungen gekennzeichnet.
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung nehmen gesetzliche Neuerungen zum Anlass, das vorliegende Rundschreiben regelmäßig anzupassen:
Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG) wurde ab die Übermittlung von Unfallversicherungsdaten in das Meldeverfahren integriert.
Mit dem Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz – GKV-FinG) wurde zum zur Prüfung des Sozialausgleiches durch die Krankenkassen das Meldeverfahren um die GKV-Monatsmeldung erweitert. Überdies ist die Grundlage für den Qualifizierten Meldedialog zwischen Arbeitgebern und Krankenkassen geschaffen worden.
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklun...