Verpflichtung einer UG
zur Abgabe einer elektronischen Bilanz
Leitsatz
Bei Vorliegen einer persönlichen oder wirtschaftlichen
Unzumutbarkeit besteht ein Anspruch des Steuerpflichtigen auf den
Verzicht der Finanzbehörde auf die elektronische Übermittlung des
Inhalts der E-Bilanz, da es sich bei der nach § 150 Abs. 8 Satz
1 AO i.V.m. § 5b Abs. 2 Satz 2 EStG zu treffenden Entscheidung um
eine gebundene Entscheidung handelt. Liegen die Voraussetzungen
des § 150 Abs. 8 Satz 1 AO nicht vor, so kann die Finanzbehörde
dennoch gemäß § 5b Abs. 2 Satz 1 EStG auf die elektronische Übermittlung
verzichten, insoweit besteht ein Anspruch des Steuerpflichtigen
auf ermessensfehlerfreie Bescheidung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2021 S. 1904 Nr. 32 DStR 2021 S. 6 Nr. 19 DStRE 2021 S. 602 Nr. 10 DStZ 2021 S. 59 Nr. 3 EStB 2021 S. 174 Nr. 4 GmbH-StB 2021 S. 138 Nr. 4 EAAAH-66475
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