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KraftStG Änderung fehlerhafter Steuerbescheide bei Pkw, die vom Hersteller als Lkw konzipiert worden sind
Bezug:
Nach Nr. 2 Buchstabe b des Bezugserlasses kommt eine rückwirkende Änderung der Steuerfestsetzung gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO in den Fällen in Betracht, in denen
die fehlerhafte (ursprüngliche) Besteuerung der verkehrsrechtlichen Einstufung als Lkw der Herstellerkonzeption (z.B. bei Pick-up-Fahrzeugen mit Doppelkabine und einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 2,8 t) entsprach, für das Finanzamt aber zunächst nicht erkennbar war, dass es sich bei dem Fahrzeug nach seinen objektiven Beschaffenheitskriterien kraftfahrzeugsteuerlich um einen Pkw handelt und
die fehlerhafte Steuerfestsetzung nach 1993 ergangen ist.
Diese Sachbehandlung steht im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. BStBl 1998 II S. 579 und vom , BFH/NV 1999 S. 975; BFH-Beschlüsse vom , BFH/NV 1998 S. 87 sowie vom 1. und , BFH/NV 1999 S. 1129).
Der Bundesfinanzhof hat nunmehr mit Beschluss vom – VII B 298/00 – entschieden, dass es i.S. des § 69 Abs. 2 FGO ernstlich zweifelhaft sei, ob eine Verletzung der Amtsermittlungspflicht auch noch bei einem im Jahr 1997 ergangenen Steuerbescheid ausgeschlossen werden könne, mit dem das Finanzamt ein Pick-up-Fahrzeug mit Doppelkabine entsprechend der verkehrsbe...