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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 05 | Kindertagespflege: Betriebsausgabenpauschale trotz eingeschränkter Betreuung wegen Corona-Pandemie

Während der Corona-Pandemie kommt es vor, dass Kindertagespflegepersonen aufgrund behördlicher Auflagen die vereinbarte Betreuung nicht absolvieren können. Nach einer steuerzahlerfreundlichen Kurzinformation des FinMin Schleswig-Holstein können die Betriebsausgabenpauschalen trotzdem ungekürzt angesetzt werden, wenn Betreuungsgelder oder sonstige Ausgleichs- bzw. Entschädigungszahlungen für diese Zeit gezahlt werden und als Betriebseinnahmen zu erfassen sind.

Für Tagesmütter und andere – wie das korrekt heißt Kindertagespflegepersonen ist eine Kurzinformation des Schleswig-Holsteinischen Finanzministeriums wichtig.

Bei der Ermittlung der Einkünfte aus der Tätigkeit als Tagesmutter wird es aus Vereinfachungsgründen zugelassen, dass anstelle der tatsächlichen Betriebsausgaben eine Pauschale von den erzielten Einnahmen abgezogen wird. Bei einer wöchentlichen Betreuungszeit von 40 Stunden sind das 300 € je Kind und Monat.

Während der Corona-Pandemie kommt es nun vor, dass Kindertagespflegepersonen aufgrund behördlicher Auflagen die vereinbarte Betreuung nicht absolvieren können. Die Preisfrage lautet: Kann in diesen Fällen die Betriebsausgabenpaus...