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Track 03 | Dienstwagen: Anhebung der Pauschalen für vom Mitarbeiter selbst getragene Stromkosten
Bei betrieblichen Elektrofahrzeugen oder Hybridelektrofahrzeugen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen werden, stellt die Erstattung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten einen steuerfreien Auslagenersatz dar. Aus Vereinfachungsgründen muss der Arbeitnehmer die selbst getragenen Stromkosten nicht einzeln nachweisen. Der Arbeitgeber darf eine Pauschale erstatten. Diese ist ab 2021 angehoben worden.
Sehr ausführlich hat sich jüngst das Bundesfinanzministerium zu den steuerlichen Aspekten rund um Ladestrom geäußert. Insbesondere zu den steuerlichen Vergünstigungen für Arbeitnehmer beim Aufladen von Elektrofahrzeugen im Betrieb des Arbeitgebers sowie bei der zeitweisen Überlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung an einen Arbeitnehmer zur privaten Nutzung.
Zu allen Details finden Sie bei den Materialien einen übersichtlichen Aufsatz von Susanne Weber für die NWB-Zeitschrift BBK.
Wir möchten Sie hier und jetzt auf einen Aspekt hinweisen: Das BMF befasst sich nämlich auch mit den Stromkosten für einen Dienstwagen, die von einem Mitarbeiter selbst getragen werden. Insoweit gibt es Neues zu berichten: Die...