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Track 16 | Sachzuwendungen: Einbeziehung der Kosten für einen Eventmanager in die Bewertung
Werden Sachzuwendungen nach § 37b EStG pauschaliert, gehen alle Aufwendungen in die Bemessungsgrundlage ein, ungeachtet davon, ob sie beim Empfänger einen Vorteil begründen können. Besteht die Zuwendung in der kostenlosen oder verbilligten Teilnahme an einer Veranstaltung, sind daher nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs auch die Kosten für einen Eventmanager zu berücksichtigen. Anders sieht es aus bei der Bewertung nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG.
Auch das nächste Urteil, das wir für Sie ausgewählt haben, stammt vom Lohnsteuer-Senat des Bundesfinanzhofs. Es geht um die Bewertung von Sachzuwendungen. Konkret: um die Bewertung des geldwerten Vorteils bei Veranstaltungen. Über die zugrunde liegende erstinstanzliche Entscheidung des FG Köln hatten wir Sie in unserer September-Ausgabe 2018 informiert.
Werden Sachzuwendungen nach § 37b EStG pauschaliert, gilt ganz generell: Es gehen alle Aufwendungen in die Bemessungsgrundlage ein, die der Zuwendung direkt zugeordnet werden können. Die Einzelkosten sind ungeachtet davon einzubeziehen, ob sie beim Empfänger der Zuwendung einen Vorteil begründen können.
Besteht die Zuwendung in der kostenlosen oder verbilligten Teilnahme an einer Veranst...