Kaufleute für Büromanagement – Infoband 2 – Lernfelder 5-8
3. Aufl. 2021
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3. Einstellungsverfahren und arbeitsrechtliche Grundlagen
Die letzte Phase der Personalbeschaffung ist die Personaleinstellung. Hier werden die neuen Mitarbeiter in das Unternehmen integriert.
Als erster Schritt werden auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen wesentliche Eckdaten des Arbeitsvertrags verhandelt.
Der Arbeitsvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag, der durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande kommt. Im Arbeitsvertrag werden die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer definiert. Er stellt eine Variation eines Dienstvertrages dar.
Grundlage für diese Bestimmungen und andere Vorgaben rund um den Arbeitsvertrag ist das Bürgerliche Gesetzbuch, §§ 611 bis 630 BGB. Sonderbestimmungen enthalten das Handelsgesetzbuch (HGB) für kaufmännische Angestellte und die Gewerbeordnung (GewO) für gewerbliche Arbeitnehmer.
§ 611 BGB Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag
Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.S. 260
Das bedeutet für den Arbeitsvertrag, dass ein Arbeitnehmer seine Dienste einem Arbeitgeber ge...