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Dieselgate | Kein Schadensersatz bei Kauf eines Gebrauchtwagens nach Aufdeckung des Dieselskandals (BGH)
Der Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen gebrauchten Audi hat keinen Schadensersatzanspruch gegen VW, wenn er das Fahrzeug nach Bekanntwerden des sog. Dieselskandals gekauft hat ().
Sachverhalt: Der Kläger erwarb im Mai 2016 einen gebrauchten Audi Q5 2.0 TDI zu einem Kaufpreis von 32.600 €, der mit einem manipulierten Dieselmotor des Typs EA189 ausgestattet ist.
Vor Erwerb des Fahrzeugs, am , hatte die Volkswagen-AG in einer Ad-hoc-Mitteilung die Öffentlichkeit über Unregelmäßigkeiten der Software bei Dieselmotoren vom Typ EA189, die auch in anderen Diesel-Fahrzeugen des Konzerns vorhanden sei, informiert und mitgeteilt, dass sie daran arbeite, die Abweichungen zwischen Prüfstandswerten und re...