Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verfahrensrecht | Fristverlängerung bis (BStBK)
Das BMF hat die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen 2019 durch Steuerberater um einen Monat, also bis zum , verlängert. Hierauf macht die BStBK aktuell aufmerksam. Die Verlängerung für die Offenlegung der Jahresabschlüsse habe das Bundesjustizministerium dagegen abgelehnt.
Diskutieren Sie zum Thema in unserem NWB Experten Blog.
Zur Pressemitteilung der BStBK gelangen Sie hier.
Quelle: BStBK online (JT)