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Verfahrensrecht | Fristverlängerung bis (BStBK)
Das BMF hat die Frist zur Abgabe
der Steuererklärungen 2019 durch Steuerberater um einen Monat, also bis zum
, verlängert. Hierauf macht die BStBK aktuell aufmerksam. Die
Verlängerung für die Offenlegung der Jahresabschlüsse habe das
Bundesjustizministerium dagegen abgelehnt.
Diskutieren Sie zum Thema in unserem NWB Experten Blog.
Zur Pressemitteilung der BStBK gelangen Sie hier.
Quelle: BStBK online (JT)