1. Der Erwerb eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks durch einen Miterben zur Nachlassteilung ist grunderwerbsteuerfrei.
Dies gilt auch dann, wenn Geschwister als Miterben in einer notariellen Vereinbarung das bestehende Gesamthandeigentum in
Bruchteilseigentum umwandeln und gleichzeitig die Übertragung des zum Nachlass gehörenden Grundstücks gegen Ausgleichszahlung
regeln.
2. Die Begründung von Bruchteilseigentum an einem Grundstück im Rahmen einer Erbauseinandersetzung zwischen Miterben stellt
von vornherein eine Zwischenlösung dar, wenn wirtschaftlich letztlich gewollt ist, dass der hälftige Miteigentumsanteil an
dem Grundstück auf den eine Ausgleichszahlung leistenden Miterben übergeht und dieser Alleineigentum erwerben soll.
Fundstelle(n): DStR 2021 S. 12 Nr. 21 DStRE 2021 S. 750 Nr. 12 ErbBstg 2021 S. 27 Nr. 2 ErbStB 2021 S. 42 Nr. 2 GStB 2021 S. 50 Nr. 2 NWB-EV 2021 S. 35 Nr. 1 NWB-Eilnachricht Nr. 51/2020 S. 3797 UVR 2021 S. 69 Nr. 3 RAAAH-65879
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