Erbschaftsteuerbefreiung für Familienheim: Wegfall wegen Aufgabe der Selbstnutzung zu Wohnzwecken – Zwingende Hinderungsgründe
– Abriss wegen Gebäudemängel – Gesundheitsbedingte Unmöglichkeit der selbständigen Haushaltsführung
Leitsatz
Bauliche Mängel an einem ererbten Familienheim, die den Abriss des Gebäudes aus wirtschaftlichen Erwägungen geboten erscheinen
lassen, sind keine zwingenden objektiven Gründe, die dem rückwirkenden Wegfall der Erbschaftsteuerbefreiung bei Aufgabe der
Selbstnutzung zu Wohnzwecken innerhalb der 10-Jahresfrist entgegenstehen.
Eine Aufgabe der Selbstnutzung des Wohnhauses aus zwingenden Gründen wegen der Unmöglichkeit der selbständigen Haushaltsführung
ist auch zu verneinen, wenn die die Räume im Obergeschoss nutzende Erbin aus gesundheitlichen Gründen auf die Hilfe eines
- im Haus wohnenden – Bekannten beim Treppensteigen und bei ihrer Versorgung angewiesen war.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2021 S. 10 Nr. 10 DStRE 2021 S. 346 Nr. 6 ErbStB 2021 S. 41 Nr. 2 YAAAH-65868
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