Aussetzung der Vollziehung: Aufteilung der Pauschalentgelte für
Sparmenüs in der Systemgastronomie
Leitsatz
Die Aufteilung des Gesamtentgelts für Sparmenüs in der Systemgastronomie zur Bestimmung der Anteile, die dem vollen und dem
ermäßigten Steuersatz unterliegen, kann nur dann nach dem Verhältnis der Einzelverkaufspreise für die einzelnen Bestandteile
erfolgen, wenn die Einzelbestandteile den Kunden auch separat mit Einzelverkaufspreisen angeboten werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 24/2020 S. 1159 DStR 2021 S. 10 Nr. 23 DStRE 2021 S. 871 Nr. 14 GStB 2021 S. 41 Nr. 2 AAAAH-65863
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