Steuerplanung und Compliance
2022
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4. Thema: Die Bedeutung der unilateralen Umschaltklausel (§ 50d Abs. 9 EStG) und der Unternehmensgewinnqualifikationsklausel (§ 50d Abs. 10 EStG) in der internationalen Steuerplanung
Zitierhinweis:
Salzmann, Die Bedeutung der unilateralen Umschaltklausel (§ 50d Abs. 9 EStG) und der Unternehmensgewinnqualifikationsklausel (§ 50d Abs. 10 EStG) in der internationalen Steuerplanung, in Gosch/Grotherr/Bergmann, Steuerplanung und Compliance, Rz…
Bergmann, Double dip ade – Erste Einordnung des neuen § 4i EStG, FR 2017 S. 126; Boller/Ellinghoff/Schmidt, § 50d Abs. 10 EStG i. d. F. des JStG 2009 – ein zahnloser Tiger?, IStR 2009 S. 109; Boller/Schmidt, § 50d Abs. 10 EStG ist doch ein zahnloser Tiger, IStR 2009 S. 852; Bräutigam/Kellermann/Spengel, Neuordnung der Besteuerungswelt durch den „OECD Pillar One“, IStR 2020 S. 281; Frotscher, Treaty Override und § 50d Abs. 10 EStG, IStR 2009 S. 593; Gassner, Methodenwechsel und Missbrauchsvorbehalte nach dem DBA-Entwurf Österreich-Deutschland, SWI 1999 S. 290; Gerhardt, Zur Anwendung von § 50d Abs. 10 EStG im Hinblick auf aktives und passives Sonderbetriebsvermögen (II), IStR 2015 S. 808; Gradl/Kiesewetter, Das Mehrseitige Übereinkommen (Multilateral Instrument) zur Umsetzung abkommensbezogener Maßnahmen aus dem OECD/G20-BEPS-Projekt und dessen voraussichtliche Auswirkungen auf die deut...