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STFAN Nr. 12 vom Seite 25

Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände

Dipl.-Kfm. (FH) Udo Cremer

Fallbeispiel

Die GmbH lässt von eigenen Mitarbeitern eine Buchführungssoftware programmieren, die sie nach Fertigstellung am in der unternehmenseigenen Buchhaltungsabteilung einsetzt. Die Nutzungsdauer wird auf drei Jahre geschätzt. Die bei der Herstellung entstandenen Entwicklungskosten haben 82.800 € betragen.

Führt dieser Vorgang zu einer Aktivierung in der Handelsbilanz?

Einführung

Neben körperlichen (= materiellen) Vermögensgegenständen gibt es auch immaterielle Vermögensgegenstände, die sich u. a. im Anlagevermögen befinden können. Immaterielle Wirtschaftsgüter unterscheiden sich von den materiellen Wirtschaftsgütern durch ihre „Unkörperlichkeit“; es handelt sich zumeist um „geistige Werte“ (z. B. Ideen) und Rechte (Berechtigungen). Der Kaufmann hat zum Jahresende auch sämtliche immateriellen Vermögensgegenstände im Jahresabschluss zu erfassen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass überhaupt ein solcher (Vermögensgegenstand) vorliegt. Mangels Definition sowohl im Handels- als auch im Steuerrecht lässt sich das Vorhandensein eines „immateriellen Vermögensgegenstandes/Wirtschaftsgutes“ i. A. a. den Beschluss des Großen Senats an folgenden Kriterien festmachen:

  • Rechte oder ...

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