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Buchungen am Bilanzstichtag
Jeder Jahresabschluss im Rechnungswesen erfordert Abschlussbuchungen. Das sind Buchungen, die nicht zu den laufenden Geschäftsvorfällen eines Jahres gehören. Ihr Zweck ist der Abschluss der einzelnen Bestands- und Erfolgskonten. Anhand von zehn konkreten praktischen Fällen wollen wir uns in diesem Beitrag das Thema erarbeiten. Sämtliche Aufgaben sind aus Vereinfachungsgründen mit 19 % Umsatzsteuer zu bearbeiten.
Welche Buchungen sind am Bilanzstichtag notwendig?
Abschlussbuchungen von aktiven und passiven Bestandskonten werden nicht direkt in der Bilanz vorgenommen, sondern über ein buchungstechnisches Hilfskonto, das Schlussbilanzkonto, gebucht. Die Positionen dieses Kontos sind spiegelverkehrt zum Eröffnungsbilanzkonto.
Aufwands- und Ertragskonten (Erfolgskonten) werden über das Gewinn- und Verlustkonto abgeschlossen. Der Abschluss des Saldos des Gewinn- und Verlustkontos (Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag) erfolgt dann über das Konto Eigenkapital.
Die Pflicht zur Erstellung des Jahresabschlusses ergibt sich aus § 242 HGB.
Den Text des HGB finden Sie online unter meinkiehl.de