Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verfahrensrecht | Zur Duldungsinanspruchnahme des Kontoinhabers (BFH)
Die Anfechtung gläubigerbenachteiligender Rechtshandlungen wegen Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis außerhalb des Insolvenzverfahrens gemäß § 191 Abs. 1 Sätze 1 und 2 AO i.V.m. §§ 1 ff. AnfG erfolgt durch Duldungsbescheid. Der Erlass von Duldungsbescheiden kann gemäß § 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO die Zahlungsverjährung gegenüber dem Steuerschuldner unterbrechen (; veröffentlicht ).
Sachverhalt: Der Kläger wendet sich gegen die Inanspruchnahme für bestandskräftig festgesetzte Steuerschulden seines Vaters (Steuerschuldner) gemäß § 191 Abs. 1 Sätze 1 und 2 AO i.V.m. §§ 4 und 11 AnfG.
Der BFH führte aus:
Ein Wahlrecht, ob es einen Duldungsbescheid erlässt oder eine auf das AnfG gestützte Klage erhebt, hat das FA nicht, weshalb auch diesbezügliche Ermessenserwägungen...