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BFH 14.07.2020 VIII R 37/16, NWB 49/2020 S. 3616

Einkommensteuer | Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung einer im Ausland belegenen Immobilie

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Zu den ausschüttungsgleichen Erträgen eines inländischen Spezial-Sondervermögens gehören u. a. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2, Abs. 3 EStG, auch wenn diese aus einem ausländischen Staat stammen. (2) Liegt ein privates Veräußerungsgeschäft i. S. von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 1 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 InvStG vor und gehört der Gewinn aus der Veräußerung der im Ausland belegenen Immobilie nicht zu den gemäß DBA freizustellenden Einkünften, erfolgt die Gewinnermittlung nach § 23 Abs. 3 EStG. (3) Wurden bei der Ermittlung der zunächst erzielten, gemäß DBA freigestellten Einkünfte aus der Vermietung der ausländischen Immobilie deutsche AfA abgezogen, führt dies im Rahmen der Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung der Immobilie nicht notwendig ...