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BFH 10.06.2020 V R 16/17, StuB 23/2020 S. 966

Umsatzsteuer | Ermäßigter Steuersatz für Techno- und House-Konzerte

(1) Eintrittserlöse für Musikaufführungen unterschiedlicher Stilrichtungen (v. a. Tech-House, Elektro House, Techno) durch renommierte DJs sind nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG steuersatzermäßigt, wenn diese Aufführungen den eigentlichen Zweck der Veranstaltung darstellen. (2) Umsätze aus der Veräußerung von Eintrittskarten für ortsgebundene Veranstaltungen unterliegen nicht dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d UStG (Anschluss an , NWB AAAAG-97787, BStBl 2019 II S. 293, Kurzinfo StuB 2018 S. 832, NWB VAAAG-99575; Bezug: § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a, d UStG; § 30 UStDV).

Praxishinweise

Nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG ermäßigt sich Steuer auf 7 % für die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender S. 967Künstler. Unter Kon...BStBl 2006 II S. 101