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FG Köln Urteil v. - 2 K 2298/17

Gesetze: UStDV § 61 Abs 2 ; UStG § 18 Abs 9

Umsatzsteuer

Vorsteuervergütung, Vorlage von Rechnungen im Original (Scan)

Leitsatz

Für eine ordnungsgemäße Antragstellung reicht es aus, dass innerhalb der Antragsfrist in elektronischer Form Rechnungskopien eingereicht werden. Zwar wird gem. § 18 Abs. 9 Satz 2 UStG i.V.m. § 61 Abs. 2 Satz 3 UStDV in der für den Streitzeitraum geltenden Fassung verlangt, dass mit dem Vergütungsantrag „eingescannte Originale” der Rechnungsbelege eingereicht werden. Diese Anforderung nach deutschem Recht entspricht jedoch nicht den unionsrechtlichen Vorgaben gem. Art. 10 der RL 2008/9/EG. Das deutsche Recht ist daher im Licht des vorrangigen Unionsrechts einschränkend und geltungserhaltend auszulegen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:FGK:2020:0616.2K2298.17.00

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 24/2020 S. 1160
PIStB 2021 S. 92 Nr. 4
NAAAH-65354

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