Vorsteuervergütung, Vorlage von Rechnungen im Original (Scan)
Leitsatz
Für eine ordnungsgemäße Antragstellung reicht es aus, dass innerhalb der Antragsfrist in elektronischer Form Rechnungskopien
eingereicht werden. Zwar wird gem. § 18 Abs. 9 Satz 2 UStG i.V.m. § 61 Abs. 2 Satz 3 UStDV in der für den Streitzeitraum geltenden
Fassung verlangt, dass mit dem Vergütungsantrag „eingescannte Originale” der Rechnungsbelege eingereicht werden. Diese Anforderung
nach deutschem Recht entspricht jedoch nicht den unionsrechtlichen Vorgaben gem. Art. 10 der RL 2008/9/EG. Das deutsche Recht
ist daher im Licht des vorrangigen Unionsrechts einschränkend und geltungserhaltend auszulegen.
ECLI Nummer: ECLI:DE:FGK:2020:0616.2K2298.17.00
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 24/2020 S. 1160 PIStB 2021 S. 92 Nr. 4 NAAAH-65354
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