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Familienrecht | Neue "Düsseldorfer Tabelle" ab dem (OLG)
Das OLG Düsseldorf hat die zum aktualisierte Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder.
Hintergrund: Die Düsseldorfer Tabelle ist Richtlinie und Hilfsmittel für die Bemessung des angemessenen Unterhalts im Sinne des § 1610 BGB und wird von allen Oberlandesgerichten zur Bestimmung des Kindesunterhalts verwandt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf gibt sie seit dem heraus. Ihr Inhalt beruht auf Koordinierungsgesprächen aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Familiengerichtstages e.V. In dem Pandemiejahr 2020 konnten keine persönlichen Koordinierungstreffen stattfinden, sondern haben sich die Beteiligten ausschließlich digital abgestimmt.
1. Bedarfssätze
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