Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Arbeitspapier zur Anwendung des Eigenheimzulagengesetzes (EigZulG)
Inhalt:
1. Vorkostenabzug bei Wahlrecht gem. § l9 Abs. 2 EigZulG
2. Anspruchsberechtigter im Sinne des § 1 EigZulG
3. Maßgeblichkeit des Bauantrages/Erwerb teilfertiger Wohnungen bzw. unbebauter Grundstücke/Wiederholte Bauantragstellung
4. Ausbauten und Erweiterungen im Sinne des § 2 Abs. 2 EigZulG
5. Folgeobjektregelung (§ 7 EigZulG)
6. Erwerb eines Miteigentumsanteils
7. Berücksichtigung von Zuschüssen
8. Nachträgliche Anschaffungs-/Herstellungskosten
9. Gewährung der EigZul in besonderen Fällen
9.1 Verzicht auf die EigZul
9.2 Objektübertragung innerhalb der Ehegattengemeinschaft
10. Kinderzulage (§ 9 Abs. 5 EigZulG) bei Ehegatten
11. Erwerb von Genossenschaftsanteilen (§ 17 EigZulG)
12. Abtretung/Verpfändung des Zulagenanspruchs
1.Vorkostenabzug in Fällen des § 19 Abt. 2 EigZulG (Wahlrecht)
1.1 In den Übergangsfällen des § 19 Abs. 2 EigZulG haben die Stpfl. ein Wahlrecht, ob sie für die angeschaffte oder hergestellte Wohnung die Steuerbegünstigung nach § 10 e EStG in Anspruch nehmen oder einen Antrag auf EigZul stellen. Entscheidet sich der Stpfl. für die Anwendung des § 10 e EStG, so kann er Vorkosten weiterhin nach Maßgabe es § 10 e Abs. 6 EStG wie Sonderausgaben abziehen.
1.2 Wählt der Stpfl. dagegen die EigZul, so ist nach § 19 Abs. 2 EigZulG i. V. mit i. d. F. des JStErgG 1996 ein Vorkostenabzug nach