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EuGH | Einreichung von Rechnungskopien mit dem EU-Vergütungsantrag
Gegenstand der Klage der EU-Kommission war der Umgang Deutschlands mit Antragstellern im EU-Vergütungsverfahren, die ihrem Antrag nicht alle nach deutschen Rechtsvorschriften erforderlichen Kopien der Rechnungen oder der Einfuhrdokumente beigefügt hatten. Eine Aufforderung zur Übermittlung der Kopien erfolgte nur, wenn zum Zeitpunkt der Prüfung des Antrags durch die zuständige Behörde die Frist zur Einreichung des Vergütungsantrags noch nicht abgelaufen war. War zu diesem Zeitpunkt die Frist abgelaufen, wurden die Erstattungsanträge grds. abgelehnt.
Soweit die [i]Ein fristgerecht gestellter EU-Vergütungsantrag gilt nicht schon deswegen als „nicht vorgelegt“, weil ihm nicht die vorgeschriebenen Rechnungskopien beigefügt sindKommission ihre Klage auf einen Verstoß gegen den Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer und die praktische Wirksamkeit des Anspruchs auf Erstattung der Mehrwertsteuer stützte, gab der EuGH ihr Recht. Der Gerichtshof führte...