BBK Nr. 23 vom Seite 1107

Kfz-Rechner für Verbrennungsmotoren sowie Elektro- und Hybridfahrzeuge: 1 %-Methode vs. Fahrtenbuch

[i]www.nwb.deFahrtenbuch oder 1 %-Methode? Diese Frage stellt sich stets im Hinblick auf eine optimale steuerliche Berücksichtigung bei privat genutzten Firmenwagen. In der NWB Datenbank steht unter der NWB DokID NWB ZAAAD-37232 ein Kfz-Rechner zur Verfügung, der hierfür eine Entscheidungsgrundlage bietet und durch wenige Eingaben die für die Steuererklärung relevanten Beträge ermittelt.

Was beinhaltet das Berechnungsprogramm?

[i]Erstes und Zweites Corona-Steuerhilfegesetz werden berücksichtigtDie aktuelle Version 2020.5 berücksichtigt die Änderungen durch das Erste und Zweite Corona-Steuerhilfegesetz; hier insbesondere die Verringerung des Umsatzsteuersatzes von 19 % auf 16 % sowie die Anpassung der Bemessungsgrundlage für die Minderung des Bruttolistenpreises.

Das Programm bietet die Möglichkeit, zwischen Verbrennungsmotoren und Elektro- bzw. Hybridelektromotoren zu wählen. Der Rechner geht für die Ermittlung der einkommensteuerlichen AfA von den Netto-Anschaffungskosten aus.

Das bietet der Kfz-Rechner

[i]Alle Funktionen im ÜberblickDer Kfz-Rechner ermittelt den Wert der Privatnutzung eines Firmenwagens sowie die Umsatzsteuer. Er umfasst dabei folgende Funktionen:

  • Ermittlung der jeweiligen nicht abzugsfähigen Aufwendungen und der erforderlichen außerbilanziellen Gewinnkorrektur,

  • direkter Vergleich der Ergebnisse bei Anwendung der 1 %-Methode oder Fahrtenbuchmethode,

  • Darstellung der Entnahmebuchung,

  • Berücksichtigung der Kostendeckelung,

  • Berücksichtigung der Vorsteuerabzugsfähigkeit,

  • Berücksichtigung von Leasingverträgen.

Wo finde ich den Kfz-Rechner?

[i]Gemballa, Kfz: 1 %-Methode vs. Fahrtenbuch – Berechnungsprogramm, Arbeitshilfe NWB ZAAAD-37232 Den Kfz-Rechner können Sie am einfachsten aufrufen, indem Sie die NWB DokID NWB ZAAAD-37232 in das Suchfenster der NWB Datenbank eingeben.

Tipp:

Lesen Sie zur Erläuterung des Berechnungsprogramms auch:

Fundstelle(n):
BBK 2020 Seite 1107
NWB LAAAH-65158