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DRSC | Änderungen an DRS 18: Latente Steuern verabschiedet
Das [i]Streichung von über das Gesetz hinausgehenden Angabepflichten DRSC hat am den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 11 (DRÄS 11) verabschiedet, der Änderungen an DRS 18 zu latenten Steuern zum Gegenstand hat. Aufgrund vielfältiger Kritik der Praxis gestrichen wurden die über das Gesetz hinausgehenden Angabepflichten zur Höhe nicht aktivierter latenter Steueransprüche (DRS 18.66 a. F.); Gleiches gilt für die Aufnahme einer Überleitungsrechnung vom erwarteten zum ausgewiesenen Steueraufwand (sog. steuerliche Überleitungsrechnung, DRS 18.67 a. F.).
Weil latente [i]Anpassung der Angabepflicht im DRS 18Steuern nach HGB gesondert ausgewiesen werden müssen, ist die auf die Bilanzrichtlinie zurückgehende Anhangangabe des § 314 Abs. 1 Nr. 22 HGB schlicht überflüssig. Das DRSC hatte deshalb erwogen, seine entsprechende Angabepflicht aus DRS 18.63c zu streichen, sich dann aber dagegen entschieden, ...