Keine Nichtigkeit eines Einkommensteuerbescheides mit geschätzten
Besteuerungsgrundlagen bei Ausrichtung der Schätzung an der oberen Grenze
des Schätzungsrahmens - Kein Anspruch auf Vorbehaltsschätzung
Leitsatz
Das Bestreben, die Schätzung an der oberen Grenze des Schätzungsrahmens durch Berücksichtigung nur der übermittelten Vorsorgeaufwendungen
und Schätzung der Mieteinnahmen unter Berücksichtigung einer Mieterhöhung ohne Ansatz nicht belegter Werbungskosten auszurichten,
ist gerade kein zur Nichtigkeit führendes ”bewusstes Schätzen zum Nachteil des Steuerpflichtigen“, sondern zeigt im Gegenteil,
dass hier keine Willkürmaßnahme vorliegt.
Der Umstand, dass der Schätzbescheid nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist, ist kein Indiz für eine missgünstige
Intention zur absichtlichen Schädigung oder gar Strafschätzung.
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2021 S. 9 Nr. 24 DStRE 2021 S. 1007 Nr. 16 KAAAH-65141
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