Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit bei versehentlich
unterbliebener Aufhebung der Werbungskostenkürzung beim Übergang von
der teilweise unentgeltlichen zur vollentgeltlichen Vermietung eines
Mehrfamilienhauses
Leitsatz
Hat es ein Steuerpflichtiger versehentlich unterlassen, veränderte Nutzungsverhältnisse bei der Vermietung eines Mehrfamilienhauses
(Im Streitfall: eine zuvor unentgeltlich überlassene Wohnung wurde im Streitjahr vollentgeltlich vermietet) bei der Höhe der
abzugsfähigen AfA-Beträge zu berücksichtigen (im Streitfall: Beibehaltung der vorherigen anteiligen Kürzung) und war dieses
Versehen aus den Steuerakten des Finanzamtes klar erkennbar. ist der betreffende - bestandskräftige - Einkommensteuerbescheid
gemäß § 129 AO zu berichtigen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2021 S. 12 Nr. 18 DStRE 2021 S. 757 Nr. 12 AAAAH-65140
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