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Corona | Dezemberhilfe und Überbrückungshilfe III (BMF)
Seit Mittwoch, dem , kann die außerordentliche
Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe“) beantragt werden. Diese Hilfe
wird nun aufgrund der Verlängerung der Schließungen bis zum im
Rahmen der Vorgaben des EU-Beihilferechts verlängert. Damit sollen auch für die
Zeit der Maßnahmen im Dezember von diesen Schließungen betroffenen Unternehmen
Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 % des Vergleichsumsatzes im Jahr 2019 als
Hilfen zur Verfügung stehen. Die Überbrückungshilfe wird
erweitert.
Die Dezemberhilfe im Überblick:
Antragsberechtigt sind direkt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen, indirekt betroffene und mittelbar indirekt betroffene Unternehmen entsprechend den Regelungen der Novemberhilfe.
Mit der Dezemberhilfe werden im Grundsatz erneu...