Arbeitshilfe - Stand: 29.06.2023

§ 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1a GewStG ist nicht dahingehend teleologisch einzuschränken, dass die Vorschrift die erweiterte Kürzung für Sondervergütungen nicht ausschließt, wenn der betreffende Mitunternehmer nicht der Gewerbesteuer unterliegt?

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Ist § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1a GewStG dahingehend teleologisch einzuschränken, dass die Vorschrift die erweiterte Kürzung für Sondervergütungen nicht ausschließt, wenn der betreffende Mitunternehmer nicht der Gewerbesteuer unterliegt?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
JAAAH-64969