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Corona/Arbeitsrecht | Regelungen zur Kurzarbeit werden verlängert (BMAS)
Der Bundestag hat am das Beschäftigungssicherungsgesetz ("Gesetz zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie") in 2./3. Lesung beschlossen. Das Gesetz soll gemeinsam mit zwei weiteren Verordnungen am in Kraft treten.
Das Maßnahmenpaket umfasst folgende Komponenten:
Gesetz zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie
Die Regelung zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes (auf 70/77 Prozent ab dem vierten Monat und 80/87 Prozent ab dem siebten Monat) wird bis zum verlängert für alle Beschäftigten, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum entstanden ist.
Die bestehenden befristeten Hinzuverdienstregelungen werden insoweit bis verlängert, als dass Entgelt aus einer während der Kurzarbeit aufge...