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Bewertung | Einheitsbewertung einer Kiesgrube (BFH)
Eine zum Abbau eines Bodenschatzes verpachtete Fläche verliert ihre Zuordnung zum Betrieb der Land- und Forstwirtschaft nicht, wenn die Rekultivierung und die Wiederaufnahme der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung vorgesehen sind. Weder die Eigentumsverhältnisse am Bodenschatz noch das für die Abbauberechtigung entrichtete Entgelt haben für die Einheitsbewertung eine Bedeutung (; veröffentlicht am ).
Hintergrund: Nach § 19 Abs. 1 und 4 BewG werden Einheitswerte für inländischen Grundbesitz, u.a. für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (§§ 33, 48a und 51a BewG) sowie für Grundstücke (§§ 68 und 70 BewG) festgestellt, wenn und soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind. Gegenstand der Bewertung ist nach § 2 BewG die jeweilige wirtschaftliche Einheit. Nach...